Lidl Crivit Urban X.3 und Y.3: Update zum Fall „Lenkerbruch“

Wissen die Besitzer des X.3 und Y.3 überhaupt, was Stiftung Warentest herausgefunden hat?

Die Kommunikation von Lidl und Crivit zu dem „mangelhaften“ Testergebnis der Stiftung Warentest (siehe Artikel Lidl Crivit Urban X.3 – Top oder Flop und Stiftung Warentest 2026: Urban E-Bikes im Test [mit Statement zum Lidl Crivit]) ist mager. Käufer fühlen sich schlecht informiert und alleingelassen. Ihr seht das auch in den Kommentaren hier unter dem erstgenannten Artikel.

Garantie statt Rückruf – reicht das?

Es gab von Lidl inzwischen eine Garantieverlängerung auf 10 Jahre, aber keinen Rückruf. Die E-Bikes sind im Shop nach wie vor verfügbar.

Dort bleibt unklar und eventuell irreführend: Im Lidl-Onlineshop steht beim Urban X.3 noch eine Garantiezeit von 5 Jahren, bei Lidl Urban Y.3 sogar nur 2 Jahre.

Das Kernproblem:
Lenkerbruch im Dauertest

Im Dauerhaltbarkeitstest der Stiftung Warentest bildeten sich Risse an einer Bohrung im Lenker des Crivit Urban X.3 – konkret im Bereich des Kabelauslasses. Stiftung Warentest bewertet das als sicherheitsrelevanten Befund und stuft das Gesamturteil zum Urban X.3 auf „mangelhaft“ ab.

Schade: Denn in den übrigen Testkategorien – Fahren, Antrieb, Handhabung – erzielte das rund 1.699 Euro (Aktionen teils für 1.299 €) teure Pedelec noch gute Bewertungen.

Das Thema dürfte auf das am Lenker weitgehend baugleiche Crivit Urban Y.3 genauso zutreffen. Auch für dieses Pedelec wurde die Garantie auf 10 Jahre verlängert.

Integrierte Kabelführungen sind im Trend – aber hier eine Schwachstelle: Kabeldurchführungen durch das Lenkerrohr sind konstruktive Kerben, an denen – und Ermüdungsrisse entsehen können (wie im Text). An sicherheitsrelevanten Farrad- oder Pedelec-Bauteilen wie Lenker, Vorbau, Gabel und Bremsen darf es keine Kompromisse geben. Ein Argument, das die Hesrsteller über den Fall Crivit-Fall hinaus betrifft.

Lidls Reaktion: Keine Rückruf, sondern Garantieverlängerung

Laut Stiftung Warentest hat Lidl reagiert – allerdings nicht mit einem Rückruf, sondern mit einer Garantieverlängerung. Die Garantie für das Pedelec (X.3 und Y.3) wurde unter anderem für Material- und Verarbeitungsfehler an Lenkern auf zehn Jahre ausgedehnt. Außerdem verwies Lidl darauf, dass Kräfte auf Prüfaufbauten im Labor anders wirken könnten als im realen Fahrbetrieb.

Auf velototal.de kritisiert ein Sachverständiger dazu: Eine Garantieverlängerung adressiere den Schaden nach dem Bruch – nicht das Risiko davor.

Allerdings gibt es noch einen Haken

Laut einer eigenen Unterseite auf der Crivit-Servicewebsite, herausgegeben von der Delta-Sport Handelskontor GmbH (Hamburg), dem Hersteller hinter der Lidl-Eigenmarke (zuletzt geändert: 31. März 2026 – also kurz nach dem Bekanntwerden des Warentest-Befunds in Heft 05/2026, erschienen ca. Anfang Mai, aber der Test war Lidl vorab bekannt) heißt es:

Was die Garantie abdeckt:
Die Garantie deckt ausschließlich Material- und Verarbeitungsfehler an folgenden starren Bauteilen ab: Rahmen, Starrgabel, Lenker, Vorbau und Kurbel. Crivit Bikes

Dauer:
Der Hersteller gewährt auf diese Bauteile eine Garantie von 10 Jahren ab dem Datum des Erstkaufs. Crivit Bikes

Rückwirkend gültig:
Die Garantie gilt auch rückwirkend für bereits erworbene CRIVIT Urban E-Bike X.3 und CRIVIT Urban E-Bike Y.3. Maßgeblich ist das jeweilige Kaufdatum. Crivit Bikes

Räumlicher Geltungsbereich:
Die Garantie gilt für alle innerhalb der Europäischen Union erworbenen Modelle, die der Kunde direkt und unmittelbar von einem Unternehmen der Lidl-Unternehmensgruppe erworben hat (Lidl-Filiale oder Lidl-Onlineshop). Crivit Bikes

Als Kontakt ist übrigens angegeben: Kundenservice: Tel. 0800 5435 111, E-Mail: deltasport@lidl.de Crivit Bikes

Die Haken in den Garantiebedinungen:

  1. Pflicht zur regelmäßigen Werkstattwartung (Abschnitt 7.c): Das Fahrrad muss mindestens alle 24 Monate ab Kaufdatum einer Servicewartung in einer qualifizierten Fachwerkstatt unterzogen worden sein. Der Nachweis ist durch entsprechende Servicebelege zu erbringen. — Das ist eine erhebliche Hürde. Wenn ihr euer City-E-Bike nach 2 Jahren noch nicht in einer Werkstatt hattet (was beim Discounter-Kauf die Regel sein dürfte), verliert den Garantieanspruch nach 24 Monaten.
  2. Nur für Erstkäufer (Abschnitt 7.a): Die Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer. Bei einem Weiterverkauf des Fahrrads erlischt der Garantieanspruch
  3. Ausgeschlossen sind Schäden nach Stürzen oder Unfällen (Abschnitt 8.c) – das wird gerade dann kritisch, wenn ein Sturz durch die Lenker-Schwachstelle verursacht wurde
  4. Redaktioneller Hinweis im Dokument selbst (Abschnitt 7.b) „[Info: möglicherweise kann der Käufer den Kauf durch Bestellbestätigung in Kombination mit Kontoauszug nachweisen, deshalb könnte der starre Ausschluss als unangemessene Benachteiligung gewertet werden]“ — Der in Klammern eingefügte juristische Kommentar im offiziellen Garantiedokument steht wirkt wie ein Hinweis, dass der Text mit „heißer Nadel“ gestrickt wurde. Das Verlangen des Original-Kassenbons oder einer expliziten Rechnung, die Lidl gar nicht ausstellt, könnte eine unangemessene Benachteiligung sein, wenn der Käufer den Kauf (z.B. durch Online-Kontoauszug und Bestellbestätigung) nachweisen kann.

    Hier sind die Bedingungen unklar und derzeit auch zum Nachteil von Käufern auslegungsfähig …


Wissen Besitzer des X.3 überhaupt, was Stiftung Warentest herausgefunden hat?

Die Nutzerdiskussion läuft, soweit erkennbar, sehr verteilt und fragmentarisch – in Kommentarspalten einzelner Artikel (z.B. bei dir auf ebikespass.de), aber nicht in den großen, indexierten Community-Plattformen. Das kann zwei Gründe haben:

  1. Kaum Betroffene sind öffentlich sichtbar. Wer ein X.3 (und Y.3) besitzt, sucht eher still nach Infos oder wendet sich direkt an Lidl – aber es gibt keine Massenbeschwerde-Welle oder „Shitstorm“ in Foren. Das Problem scheint bisher eher ein Labor-Befund zu sein als ein Massenphänomen, zum Glück offenbar noch ohne Unfälle.
  2. Lidl hat keine direkte Käufer-Kommunikation betrieben. Wenn Lidl betroffene Käufer proaktiv angeschrieben hätte (per E-Mail, über den Webshop), würde man in Foren wahrscheinlich mehr Reaktionen sehen à la „Habe gerade Post von Lidl bekommen…“. Dass ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die Kommunikation bisher nicht aktiv Richtung euch als Endverbraucher erfolgt.

Keine öffentliche Reaktion

Die oben mehrfach verlinkte Garantieseite ist die einzige öffentlich zugängliche direkte Reaktion von Crivit/Lidl auf das Warentest-Urteil. Ein Rückruf, eine Pressemitteilung oder eine Käufer-Information existieren nicht. Und selbst diese Garantie ist an Bedingungen geknüpft, die viele typische Discounter-Käufer voraussichtlich nicht erfüllen.

Was sagt die E-Bike Community?

Die Reaktion auf den Warentest-Befund zu den betroffenen Lidl-E-Bikes (Crivit Urban X.3, Y.3) findet kaum in der breiten Öffentlichkeit statt. Sie läuft in einem engen Kreis von Fachmedien (VeloTOTAL, wattmoves, hier auf ebikespass.de), während auf allen Plattformen, auf denen Endverbraucher sich normalerweise äußern – Facebook, Reddit, gutefrage, Gruppen, Pedelecforum – so gut wie Stille herrscht.

Das deutet stark darauf hin, dass die Mehrzahl der X.3-Besitzer (und Y.3-Besitzer !?) von dem Befund schlicht nichts weiß. Eine direkte Käuferansprache durch Lidl hat offensichtlich nicht stattgefunden – oder? Berichtet gerne in den Kommentaren, falls ihr kontaktiert wurdet.

Bessere Discounter-Ebike-Erfahrungen machten offenbar Aldi Kunden:
ALDI E-Bike Erfahrungen: 5 Jahre mit dem Prophete Alu-City

Vertrauensbildung ist jedenfalls etwas anderes in meinen Augen. Wie findet ihr das Verhalten und die Kommunikation von Lidl und deren Marke Crivit?

Author: ebikespass

Hallo, ich bin Günter. E-Bikes verbinden für mich ideal Fitness und eine ordentliche Entdeckungsreichweite ... Die Elektrofahrräder tun Umwelt, Körper und Seele gut! Für den Blog teile ich meine technische Neugier und berichte über neue Modelle. Ein persönliches Dankeschön an alle, die mit ihren Kommentaren, eigenen Erfahrungen und Fragen diesen E-Bike-Blog weiter aufwerten und anderen weiterhelfen!

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1 Kommentar

  1. Bei meinem y.3 ist die Widerrufsfrist leider Ende April abgelaufen – der Test kam für mich zu spät. Ich habe Lidl angeschrieben, ob dennoch eine Rückabwicklung möglich ist – oder ob wenigstens ein Rückruf geplant ist. Reaktion von Lidl war, das man meine Anfrage an die zuständige Stelle weiterleitet. Seitdem warte ich über 2 Wochen auf eine Antwort. Man will offensichtlich den Fall medientechnisch und gegenüber den Kunden weitgehend aussitzen.

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