E-Bike-Kauf in der Schweiz, Deutschland oder Österreich: Was ist rechtlich zu beachten?

E-Bikes sind in, immer mehr Menschen lassen sich beim Radeln von einem elektrischen Antrieb unterstützen. Der Trend hat sich seit Beginn der Coronapandemie sogar noch verstärkt. Wer sein Elektrofahrrad auch für grenzübergreifende Ausflüge oder im Urlaub nutzen möchte, sollte sich allerdings mit den gesetzlichen Regelungen auskennen. 

Wir haben die wichtigsten Rahmenbedingungen in den deutschsprachigen Ländern zusammengefasst.

Was sind E-Bikes in DACH?

Das Akronym DACH wird aus den Länderkürzeln der Kfz-Kennzeichen von Deutschland (D), Österreich (A) und der Schweiz (CH) gebildet. Es steht also stellvertretend für den deutschsprachigen Raum in Europa.

E-Bike ist in allen deutschsprachigen Gebieten der Oberbegriff für ein leichtes, pedalbetriebenes Zweirad mit einem Elektromotor und zugehöriger Batterie. Die Kraft, die der Fahrer mit seiner Muskelkraft direkt auf die Pedale ausübt, wird dabei durch den Motor ergänzt. Weitere gängige Bezeichnungen sind Elektrofahrrad und Pedelec („Pedal Electric Bike“).

Im Grossen und Ganzen lassen sich Elektrofahrräder genauso bedienen wie herkömmliche Fahrräder. Daher werden bei der Konstruktion von E-Bikes – mit Ausnahme der elektronischen Komponenten – auch die gleichen Teile verwendet. Der Elektroantrieb soll die menschliche Kraft also nur ergänzen und nicht vollständig ersetzen.

Im Handel ist inzwischen eine Vielzahl von ausgereiften und sehr sicheren Modellen erhältlich. 

Bevor man ein E-Bike sich in einem deutschen Laden oder Schweizer E-Bike-Shop kauft oder bestellt, ist es anzuraten, sich über über Wertfreigrenzen (für die Einfuhr in die Schweiz) und über die unterschiedlichen Gesetzgebungen zu informieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen für E-Bikes in der DACH-Region

Die Europäische Union hat 2002 eine Richtlinie erlassen, in der rechtliche Vorschriften zu E-Bikes festgehalten wurden. Diese musste bis Mai 2003 von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich in den einzelnen Staaten aber in Details. 

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eRockit E-Bike - mit Hannes Jaenicke
Auch das eROCKIT - hier mit mit Hannes Jaenicke beim @e4tesitval 2022 - ist ein E-Bike: Ein Elektromotorrad (in D: Leichtkraftrad/125er Kategorie). Zum Fahren im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ist ein Führerschein für ein 125ccm-Motorrad erforderlich, d.h. Klasse A, A1 oder A2 oder der alte PKW Führerschein (Klasse 3), ausgestellt vor dem 1.4.1980. Neu in Deutschland seit 31.12.2019: eROCKIT fahren mit Autoführerschein!

Ebikespass

Rechtliche Besonderheiten in Deutschland

In Deutschland sind Elektrofahrräder in vier Kategorien unterteilt:

  1. Pedelec: Elektrofahrräder mit maximal 250 Watt Leistung, bei denen sich der Motor spätestens ab 25 km/h abschaltet, werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Es besteht daher auch keine Kennzeichen-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht. Etwa 95 Prozent aller in Deutschland verkauften E-Bikes fallen in diese Kategorie.
  2. E-Bike: Die Namensgebung ist verwirrend, aber E-Bikes im engeren Sinn stellen in Deutschland eine eigene Kategorie innerhalb der E-Bike-Familie dar. E-Bikes sind Elektrofahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, die keinen Tretvorgang seitens des Nutzers voraussetzen. Man benötigt zum Führen dieser Fahrzeuge unter anderem ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Mofa-Prüfbescheinigung.
  3. S-Pedelec: Dazu zählen alle E-Bikes, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h bei einer maximalen Leistung von 4 kW erreichen können. Es besteht Helmpflicht und zudem wird eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt. Sie dürfen nicht auf Radwege. Sie gelten als Kleinkrafträder. In der Schweiz sind sie verbreiteter als in Deutschland und Österreich.
  4. Kraftrad: Krafträder erreichen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeiten von über 45 km/h. Modelle, deren Motor eine Nennleistung von unter 11 kW aufweist, fallen in die Untergruppe der Leichtkrafträder – etwa das eRockit im Foto oben.

Unterschiede Pedelec / S-Pedelec in Deutschland

Rechtliche Besonderheiten in Österreich

In Österreich werden lediglich zwei Arten von Elektrofahrrädern unterschieden – Fahrräder mit Zusatzantrieb und solche, die nur durch den Elektromotor angetrieben werden. Modelle, deren Maximalleistung unter 600 Watt liegt und die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten, gelten nicht als Elektrokraftrad und können nach den Bestimmungen der Fahrradverordnung betrieben werden.

Rechtliche Besonderheiten in der Schweiz

E-Bikes werden auch in der Schweiz immer beliebter – jedes siebte verkaufte Velo ist inzwischen ein „Elektrovelo“. Da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, gelten zumindest zum Teil andere Gesetzgebungen.

Seit April 2022 müssen in der Schweiz alle E-Bikes auch tagsüber mit eingeschaltetem Vorderlicht fahren. Die Leuchte muss dabei fest am Fahrrad angebracht sein. Das zuständige Bundesamt empfiehlt aber, stets Vorder- und Rücklicht einzuschalten. Bei schnellen E-Bikes (S-Pedelecs) muss die Beleuchtung zudem typengenehmigt sein.

E-Bikes auf Radreise im Urlaub

Fazit: E-Bike Gesetzgebung

Viele Länder haben Gesetze für Elektrofahrzeuge erlassen, um die Nutzung von Elektrofahrrädern zu regeln. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf eine weitreichende Gesetzgebung geeinigt, mit der die meisten Nutzungs- und Sicherheitsaspekte von E-Bikes abgedeckt werden sollten. Im Detail können sich die konkreten Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern aber unterscheiden. Das gilt insbesondere für die Schweiz, die nicht zur EU gehört.

Mehr zu gesetzlichen Regelungen in ganz Europa etwa zur Helmpflicht lest ihr in unserem Artikel: Andere Länder – Andere E-Bike Sitten. Viele gebrauchte E-Bikes oder auch neue und neuwertige E-Bikes älterer Modelljahre findet ihr über E-Bike-Börsen. Mehr dazu unter Fünf Tipps zum Kauf gebrauchter E-Bikes.

Fotos:

  • Grafik Unterschiede Pedelec-S-Pedelec: ´www.pd-f.de / Bernd Bohle´
  • E-Bikes am Chiemsee und in Wasserburg am Inn: Ebikespass.de

Author: ebikespass

Hallo, ich bin Günter. E-Bikes verbinden für mich ideal Fitness und eine ordentliche Entdeckungsreichweite ... Die Elektrofahrräder tun Umwelt, Körper und Seele gut! Für den Blog teile ich meine technische Neugier und berichte über neue Modelle. Ein persönliches Dankeschön an alle, die mit ihren Kommentaren, eigenen Erfahrungen und Fragen diesen E-Bike-Blog weiter aufwerten und anderen weiterhelfen!

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